Schweizerischer Bankenombudsman

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Ist ein vermuteter Bankkunde verstorben, benötigen wir als Nachweis der Berechtigung eines Antragstellers amtliche Unterlagen (Sterbeurkunde und/oder Erbschein oder gleichwertiges Dokument). Falls keine Erbdokumente vorgelegt werden können, muss zumindest die Verwandtschaft zum vermuteten Bankkunden dokumentiert werden (z.B. mittels Geburts- und Heiratskunden).